Stellenangebote
Für die Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Wie wir unterstützen
Als ambulanter Pflegedienst erbringen wir Leistungen, die Ihnen oder Ihren Angehörigen ein selbstbestimmtes Leben in Ihrer häuslichen Umgebung ermöglichen. Das kann bei bestehendem Pflegegrad als Leistungen der Pflegeversicherung, als verordnete Leistung über die Krankenversicherung oder in Form von Wunschleistungen erfolgen. Eine ausführliche individuelle und neutrale Beratung ist für uns selbstverständlich. Daher werden im Rahmen eines Erstgesprächs mit Ihnen die Möglichkeiten und Erfordernisse einer Unterstützung geplant und die entstehenden Kosten in einem Angebot dargelegt.

Hauswirtschaftliche Leistungen

Tagesbetreuung

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Qualitätssicherungsbesuche § 37 Abs. 3 SGB XI



Hauswirtschaftliche Leistungen


Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Kann ein pflegender Angehöriger oder eine andere Pflegeperson wegen Erholungsurlaub,… mehr lesen


Qualitätssicherungsbesuche § 37 Abs. 3 SGB XI
Gemäß Versorgungsvertrag führen wir die von den Pflegekassen… mehr lesen




Häufig gestellte Fragen
Ich möchte einen Pflegegrad beantragen. Was muss ich tun?
Ich benötige dringend Unterstützung im Alltag. Was muss ich tun?
Ich habe einen Pflegegrad bekommen? Welche Leistungen kann ich beanspruchen?
Ich habe eine Verordnung vom Arzt bekommen. Was muss ich tun?
Kann ich hauswirtschaftliche Unterstützung in Anspruch nehmen?
Ich möchte ein Hausnotrufgerät. Was muss ich tun?
Ich möchte Essen auf Rädern. Wie kann ich dieses erhalten?
Ich benötige einen Rollator. Wie kann ich diesen bekommen?
Was macht ein Pflegedienst alles?