- Allgemeines zur Finanzierung
- Pflegegradbeantragung
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld
- Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
- Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Betreuung
- Wohnraumanpassung
- Behandlungspflege
- HKP-Richtlinie
- Leistungskomplexe
- Schlüsselaufbewahrung
- Pflegehilfsmittel
- Rechte pflegender Angehöriger
- Zuzahlungsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis
- Preise
Beratung und Kontakt

Kosten und Finanzierung
Zuzahlungsbefreiung
Entlastung bei hohen Gesundheitskosten
Entlastung bei hohen Gesundheitskosten
Wer im Laufe eines Kalenderjahres durch Zuzahlungen zu Medikamenten, Heil- oder Hilfsmitteln bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann eine Zuzahlungsbefreiung bei seiner Krankenkasse beantragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich am Jahresende den Betrag erstatten zu lassen, der über die Belastungsgrenze hinausgeht.
Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch Kranke gilt eine reduzierte Grenze von 1 %.
Um die Befreiung zu erhalten, ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich. Dort werden die Nachweise über die geleisteten Zuzahlungen eingereicht. Viele Krankenkassen bieten dafür spezielle Antragsformulare und Informationsmaterial an.
Hinweis: In der Regel fordert die Krankenkasse den Betrag in Höhe von 1 % bzw. 2 % des Bruttoeinkommens zu Beginn des Befreiungsjahres ein.