- Allgemeines zur Finanzierung
- Pflegegradbeantragung
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld
- Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
- Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
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- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Betreuung
- Wohnraumanpassung
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- Leistungskomplexe
- Schlüsselaufbewahrung
- Pflegehilfsmittel
- Rechte pflegender Angehöriger
- Zuzahlungsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis
- Preise
Beratung und Kontakt

Kosten und Finanzierung
Wohnraumanpassung
Zuschüsse für ein sicheres und barrierefreies Zuhause
Kostenübernahme: bis zu 4.180 €
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, bei der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu beantragen. Dazu zählen notwendige Umbaumaßnahmen oder Hilfsmittel wie z. B. Treppenlifter, Türverbreiterungen oder barrierefreie Badezimmer.
Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, am besten durch Vorlage eines Kostenvoranschlags von Handwerkern oder Anbietern. Nur wenn die Maßnahme bewilligt wurde, erfolgt später eine Kostenübernahme.
Als Maßnahme betrachten die Pflegekassen stets den gesamten Wohnraum. Verändert sich die Pflegesituation, können neue Anpassungen notwendig werden. Auch dann können erneut Zuschüsse von bis zu 4.180 € gewährt werden – dies ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung.