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Kosten und Finanzierung

Verhinderungspflege

Finanzielle Absicherung, wenn die Pflegeperson ausfällt

Unterstützung bei Krankheit, Urlaub oder Verhinderung

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, haben Anspruch auf Verhinderungspflege. Diese greift, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt – sei es wegen Krankheit, Urlaub oder eines Reha-Aufenthalts. Die Vertretung kann von professionellen Pflegekräften, Angehörigen, Freunden oder Nachbarn übernommen werden.

Ab dem 1. Juli 2025 werden die bisher getrennten Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 € zusammengefasst. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig – die Beantragung erfolgt wie bisher über die Formulare zur Verhinderungspflege bei der jeweiligen Pflegekasse, die das Budget automatisch anrechnet.

Wichtige Änderungen ab Juli 2025:

Jede Lebenssituation ist anders, deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie.

Individuelle Pflege beginnt mit einem persönlichen Gespräch