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Leistungsübersicht
Verhinderungspflege
Entlastung für pflegende Angehörige – zuverlässige Unterstützung im Alltag
Wenn pflegende Angehörige einmal ausfallen – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen – soll die Versorgung der Pflegebedürftigen trotzdem gesichert sein. Genau hier greift die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI: Sie sorgt dafür, dass die Betreuung für einen bestimmten Zeitraum durch qualifizierte Fachkräfte übernommen werden kann.
Unsere Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 € zusammengeführt. Dies bietet Ihnen mehr Flexibilität und Planungssicherheit.
Mit der Verhinderungspflege können Sie folgende Vorteile nutzen:
- Entlastung der Angehörigen bei Urlaub, Krankheit oder Verhinderung
- Ersatzpflege durch erfahrene Pflegekräfte – stundenweise, tageweise oder über mehrere Wochen
- Flexibilität: bis zu 8 Wochen pro Jahr können beansprucht werden
- Pflegegeld bleibt bestehen: während der Verhinderungspflege wird es für bis zu 8 Wochen zur Hälfte weitergezahlt
- Keine Wartezeit: Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 direkt ab der Feststellung
Alle Pflege- und Betreuungsleistungen der Diakoniestation können über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Häufig gestellte Fragen zur Verhinderungspflege
Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege, sobald die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt.
Bis zu 8 Wochen pro Jahr – flexibel tage- oder stundenweise.
Ab dem 1. Juli 2025 steht ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Die Beantragung erfolgt über die Pflegekasse mit dem bekannten Formular „Antrag Verhinderungspflege“. Ein separates Formular für den gemeinsamen Jahresbetrag ist nicht erforderlich.