- Allgemeines zur Finanzierung
- Pflegegradbeantragung
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld
- Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
- Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Betreuung
- Wohnraumanpassung
- Behandlungspflege
- HKP-Richtlinie
- Leistungskomplexe
- Schlüsselaufbewahrung
- Pflegehilfsmittel
- Rechte pflegender Angehöriger
- Zuzahlungsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis
- Preise
Beratung und Kontakt

Kosten und Finanzierung
Tagespflege
Entlastung für Angehörige – Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung
Strukturierte Versorgung tagsüber
Die Tagespflege bietet Pflegebedürftigen eine verlässliche Betreuung außerhalb des eigenen Zuhauses und entlastet pflegende Angehörige. Pflegekassen übernehmen hierfür – abhängig vom Pflegegrad – monatliche Kosten. Zusätzlich können der Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege oder Eigenleistungen zur Finanzierung eingesetzt werden.
Die Gesamtkosten der Tagespflege setzen sich zusammen aus:
- Fahrtkosten (Abholen und Zurückbringen)
- Mittagessen
- Investitionskosten
- Betreuungskosten
Leistung nach Pflegegrad
- Pflegegrad: 131 € (Entlastungsbetrag)
- Pflegegrad 2: 721 €
- Pflegegrad 3: 1.357 €
- Pflegegrad 4: 1.685 €
- Pflegegrad 5: 2.085 €