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Kosten und Finanzierung

Schwerbehindertenausweis

Antragstellung und Verfahren

Ein Schwerbehindertenausweis dient als bundesweit gültiger Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Zuständig für die Ausstellung ist das Versorgungsamt des jeweiligen Kreises, bei dem ein entsprechender Antrag gestellt werden muss. Die Antragsformulare sind in der Regel auf den Internetseiten der zuständigen Behörden zu finden.

Voraussetzung für die Ausstellung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent. Der GdB wird auf Grundlage ärztlicher Gutachten ermittelt. Wenn mehrere Beeinträchtigungen vorliegen, wird ein Gesamt-GdB festgelegt. Dabei werden die einzelnen Werte nicht einfach addiert, sondern es wird beurteilt, wie sich die verschiedenen Einschränkungen in ihrer Gesamtheit auf das tägliche Leben auswirken.

Vorteile des Schwerbehindertenausweises

Ein Schwerbehindertenausweis bringt im Alltag zahlreiche Vorteile, zum Beispiel in steuerlicher Hinsicht, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder bei ermäßigten Eintrittsgeldern für kulturelle Einrichtungen. Zudem können im Ausweis bestimmte Merkzeichen vermerkt werden, die zusätzliche Nachteilsausgleiche ermöglichen:

Bestimmte Merkzeichen sind auch Voraussetzung für weitere Nachteilsausgleiche. So wird ein blauer EU‑Parkausweis für Schwerbehinderte beispielsweise nur Personen mit den Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blindheit) ausgestellt.

Der Schwerbehindertenausweis ist damit nicht nur ein wichtiger Nachweis im Behördenverkehr, sondern trägt auch wesentlich dazu bei, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern.

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