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Kosten und Finanzierung

Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI

Verlässliche Unterstützung zur Sicherung der Pflegequalität

Regelmäßige Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger

Wenn Pflegegeld ausgezahlt wird, ist es wichtig, die Qualität der häuslichen und eigenverantwortlich organisierten Pflege sicherzustellen. Genau dafür gibt es die verpflichtenden Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI. Diese Besuche werden vollständig von den Pflegekassen übernommen und sind für die Pflegebedürftigen kostenfrei.

Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

Während des Besuchs erfasst eine Pflegefachkraft gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen die aktuelle Pflegesituation. Neben der Dokumentation im Beratungsprotokoll werden hilfreiche Tipps gegeben – etwa zu Pflegehilfsmitteln, Unterstützungsangeboten oder weiteren Leistungen der Pflegeversicherung.

Die Beratungsbesuche dienen nicht der Kontrolle, sondern der Unterstützung. Werden sie jedoch nicht in Anspruch genommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Melden Sie sich deshalb gerne bei uns, um einen Termin für Ihren nächsten Beratungseinsatz zu vereinbaren.

Jede Lebenssituation ist anders, deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie.

Individuelle Pflege beginnt mit einem persönlichen Gespräch