- Allgemeines zur Finanzierung
- Pflegegradbeantragung
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld
- Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
- Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Betreuung
- Wohnraumanpassung
- Behandlungspflege
- HKP-Richtlinie
- Leistungskomplexe
- Schlüsselaufbewahrung
- Pflegehilfsmittel
- Rechte pflegender Angehöriger
- Zuzahlungsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis
- Preise
Beratung und Kontakt

Kosten und Finanzierung
Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI
Verlässliche Unterstützung zur Sicherung der Pflegequalität
Regelmäßige Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger
Wenn Pflegegeld ausgezahlt wird, ist es wichtig, die Qualität der häuslichen und eigenverantwortlich organisierten Pflege sicherzustellen. Genau dafür gibt es die verpflichtenden Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI. Diese Besuche werden vollständig von den Pflegekassen übernommen und sind für die Pflegebedürftigen kostenfrei.
Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Bei Pflegegrad 2 und 3 müssen die Besuche halbjährlich stattfinden.
- Bei Pflegegrad 4 und 5 sogar vierteljährlich.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können die Beratung freiwillig in Anspruch nehmen.
Während des Besuchs erfasst eine Pflegefachkraft gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen die aktuelle Pflegesituation. Neben der Dokumentation im Beratungsprotokoll werden hilfreiche Tipps gegeben – etwa zu Pflegehilfsmitteln, Unterstützungsangeboten oder weiteren Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Beratungsbesuche dienen nicht der Kontrolle, sondern der Unterstützung. Werden sie jedoch nicht in Anspruch genommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Melden Sie sich deshalb gerne bei uns, um einen Termin für Ihren nächsten Beratungseinsatz zu vereinbaren.