Eingabehilfen öffnen

Skip links
Leistungsübersicht

Qualitätssicherungsbesuche

Fachgerechte Beratung für eine sichere und angepasste Pflege zu Hause

Pflegegeldempfänger sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Qualitätssicherungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese Besuche dienen nicht nur der gesetzlichen Vorgabe, sondern vor allem der Sicherung einer hochwertigen Pflege zu Hause. Unsere Pflegefachkräfte unterstützen Sie dabei, Ihre individuelle Pflegesituation zu überprüfen und gemeinsam Lösungen für mögliche Herausforderungen zu finden.

Unsere Leistungen im Überblick

Die Besuche helfen, die Versorgung optimal anzupassen und die Pflegesituation für alle Beteiligten zu erleichtern.

Häufig gestellte Fragen zu Qualitätssicherungsbesuchen

Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten, sind dazu verpflichtet.

Bei Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate.

 

Die Kosten trägt die Pflegeversicherung. Privatversicherte können die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen.

 

Eine Pflegefachkraft bespricht die aktuelle Pflegesituation, gibt Empfehlungen und informiert über mögliche Entlastungsangebote.

 

Jede Lebenssituation ist anders, deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie.

Individuelle Pflege beginnt mit einem persönlichen Gespräch