- Grundpflege
- Behandlungspflege SGB V
- Betreuung & Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Tagesbetreuung
- Betreutes Wohnen
- Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
- Schulungen in der häuslichen Umgebung
- Qualitätssicherungsbesuche § 37 Abs. 3 SGB XI
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Beratung und Kontakt

Leistungsübersicht
Qualitätssicherungsbesuche
Fachgerechte Beratung für eine sichere und angepasste Pflege zu Hause
Pflegegeldempfänger sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Qualitätssicherungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese Besuche dienen nicht nur der gesetzlichen Vorgabe, sondern vor allem der Sicherung einer hochwertigen Pflege zu Hause. Unsere Pflegefachkräfte unterstützen Sie dabei, Ihre individuelle Pflegesituation zu überprüfen und gemeinsam Lösungen für mögliche Herausforderungen zu finden.
Unsere Leistungen im Überblick
- Pflichtbesuche gemäß gesetzlicher Vorgabe bei Pflegegeldbezug
- Halbjährliche Besuche bei Pflegegrad 2 und 3
- Vierteljährliche Besuche bei Pflegegrad 4 und 5
- Fachliche Beratung und Einschätzung der Pflegesituation
- Informationen zu Pflegeleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten
- Hinweise zur Nutzung zusätzlicher Entlastungsangebote (z. B. Verhinderungspflege, Betreuungsleistungen)
Die Besuche helfen, die Versorgung optimal anzupassen und die Pflegesituation für alle Beteiligten zu erleichtern.
Häufig gestellte Fragen zu Qualitätssicherungsbesuchen
Alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld erhalten, sind dazu verpflichtet.
Bei Pflegegrad 2 und 3 alle sechs Monate, bei Pflegegrad 4 und 5 alle drei Monate.
Die Kosten trägt die Pflegeversicherung. Privatversicherte können die Rechnung bei ihrer Versicherung einreichen.
Eine Pflegefachkraft bespricht die aktuelle Pflegesituation, gibt Empfehlungen und informiert über mögliche Entlastungsangebote.