- Allgemeines zur Finanzierung
- Pflegegradbeantragung
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld
- Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
- Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Betreuung
- Wohnraumanpassung
- Behandlungspflege
- HKP-Richtlinie
- Leistungskomplexe
- Schlüsselaufbewahrung
- Pflegehilfsmittel
- Rechte pflegender Angehöriger
- Zuzahlungsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis
- Preise
Beratung und Kontakt

Kosten und Finanzierung
Preise
Abrechnung mit Kranken- und Pflegekassen
Eine transparente Kostenübersicht ist uns besonders wichtig. In unserer aktuellen Preisliste finden Sie alle Leistungen der Diakoniestation nachvollziehbar aufgeführt.
Leistungen nach dem SGB V (Krankenversicherung) werden pauschal nach festgelegten Behandlungsgruppen vergütet. Hier erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Pflegedienst und Krankenkasse.
Bei Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) rechnet die Diakoniestation ebenfalls direkt mit den Pflegekassen ab. Erst wenn das monatliche Budget der Pflegesachleistungen ausgeschöpft ist, kann ein Eigenanteil entstehen.
Für Privatversicherte oder bei Wunschleistungen, die nicht von den Kassen übernommen werden, stellen wir eine Rechnung. Welche Kosten von Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse übernommen werden, klären wir gerne gemeinsam in einem persönlichen Beratungsgespräch.