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Kosten und Finanzierung

Pflegesachleistung

Professionelle Unterstützung im Alltag durch ambulante Dienste

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5 haben Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen, wenn sie in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden. Darunter fallen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsangebote sowie Hilfen im Haushalt. Diese Leistungen dürfen ausschließlich von zugelassenen ambulanten Pflegediensten erbracht werden.

In Nordrhein-Westfalen werden die Pflegesachleistungen nach einem Leistungskomplexsystem beschrieben. Dieses umfasst verschiedene Module, beispielsweise zur Körperpflege, zur Unterstützung bei Inkontinenz, zur Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oder zu Betreuungsleistungen. Die Vergütung ergibt sich dabei aus einem festgelegten Punktesystem, das mit den individuell mit den Pflegekassen vereinbarten Vergütungssätzen multipliziert wird.

Jede Lebenssituation ist anders, deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie.

Individuelle Pflege beginnt mit einem persönlichen Gespräch