- Allgemeines zur Finanzierung
- Pflegegradbeantragung
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld
- Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
- Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Betreuung
- Wohnraumanpassung
- Behandlungspflege
- HKP-Richtlinie
- Leistungskomplexe
- Schlüsselaufbewahrung
- Pflegehilfsmittel
- Rechte pflegender Angehöriger
- Zuzahlungsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis
- Preise
Beratung und Kontakt

Kosten und Finanzierung
Pflegesachleistung
Professionelle Unterstützung im Alltag durch ambulante Dienste
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5 haben Anspruch auf sogenannte Pflegesachleistungen, wenn sie in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden. Darunter fallen körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsangebote sowie Hilfen im Haushalt. Diese Leistungen dürfen ausschließlich von zugelassenen ambulanten Pflegediensten erbracht werden.
In Nordrhein-Westfalen werden die Pflegesachleistungen nach einem Leistungskomplexsystem beschrieben. Dieses umfasst verschiedene Module, beispielsweise zur Körperpflege, zur Unterstützung bei Inkontinenz, zur Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oder zu Betreuungsleistungen. Die Vergütung ergibt sich dabei aus einem festgelegten Punktesystem, das mit den individuell mit den Pflegekassen vereinbarten Vergütungssätzen multipliziert wird.