- Allgemeines zur Finanzierung
- Pflegegradbeantragung
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld
- Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
- Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Betreuung
- Wohnraumanpassung
- Behandlungspflege
- HKP-Richtlinie
- Leistungskomplexe
- Schlüsselaufbewahrung
- Pflegehilfsmittel
- Rechte pflegender Angehöriger
- Zuzahlungsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis
- Preise
Beratung und Kontakt

Kosten und Finanzierung
Pflegehilfsmittel
Unterstützung durch Hilfsmittel für mehr Sicherheit und Selbstständigkeit
Finanzielle Unterstützung für den Alltag zu Hause
Pflegebedürftige haben Anspruch auf verschiedene Pflegehilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die häusliche Versorgung sicherstellen. Dabei wird zwischen Verbrauchshilfsmitteln und technischen Hilfsmitteln unterschieden:
Verbrauchshilfsmittel
Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad stehen monatlich 42 € für einfache Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Einmalinkontinenzauflagen oder Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Versorgung erfolgt über kooperierende Anbieter der Pflegekassen, häufig Apotheken, Sanitätshäuser oder auch spezialisierte Online-Anbieter.
Technische Hilfsmittel
Technische Hilfsmittel werden nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen oder direkt zur Verfügung gestellt. Ab dem 18. Lebensjahr gilt dabei eine Zuzahlung von 10 % höchstens jedoch 25 €. Für höherwertige Hilfsmittel ist oft eine zusätzliche Eigenbeteiligung erforderlich.