- Allgemeines zur Finanzierung
- Pflegegradbeantragung
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld
- Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
- Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Betreuung
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- HKP-Richtlinie
- Leistungskomplexe
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- Rechte pflegender Angehöriger
- Zuzahlungsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis
- Preise
Beratung und Kontakt

Kosten und Finanzierung
Pflegegradbeantragung
Unterstützung auf dem Weg zur richtigen Einstufung
So läuft die Beantragung ab
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Pflegegrad bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Der Antrag kann in der Regel unkompliziert und formlos gestellt werden. Im Anschluss prüft der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen eines Hausbesuchs die persönliche Alltagssituation und erstellt anhand festgelegter Kriterien eine Begutachtung. Dabei wird ermittelt, in welchen Bereichen körperliche oder geistige Einschränkungen bestehen und welcher Pflegegrad zugeteilt wird. Dieses Verfahren gilt gleichermaßen für gesetzlich und privat Versicherte, ebenso wie die jeweiligen Leistungsbeträge.
Ein Pflegegrad eröffnet den Zugang zu vielfältigen Unterstützungsleistungen – von der Grundpflege über hauswirtschaftliche Versorgung bis hin zu Betreuungsangeboten. Welche Leistungen im Einzelfall in Anspruch genommen werden können, hängt vom festgestellten Pflegegrad ab. Die Pflegekassen stellen hierfür unterschiedliche Budgets bereit. Gerne beraten wir Sie persönlich zu den Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Antragstellung oder bei Fragen rund um die Finanzierung.