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Kosten und Finanzierung

Pflegegeld

Finanzielle Unterstützung für die eigenverantwortliche Pflege

Leistungen des Pflegegeldes

Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf monatliches Pflegegeld. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Das Pflegegeld soll dabei helfen, die alltäglichen Einschränkungen besser zu bewältigen und ermöglicht, die Versorgung selbstständig und nach individuellen Bedürfnissen zu organisieren.

Die Verwendung des Pflegegeldes liegt in der Eigenverantwortung der Pflegebedürftigen – ob für Angehörige, private Pflegepersonen oder andere Formen der Unterstützung. Um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, sind jedoch regelmäßige Qualitätssicherungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI vorgesehen. Diese Besuche sollen die Pflege unterstützen und beraten. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über Ihre Möglichkeiten und die notwendigen Schritte.

Pflegegeld

Jede Lebenssituation ist anders, deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie.

Individuelle Pflege beginnt mit einem persönlichen Gespräch