- Allgemeines zur Finanzierung
- Pflegegradbeantragung
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld
- Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
- Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Betreuung
- Wohnraumanpassung
- Behandlungspflege
- HKP-Richtlinie
- Leistungskomplexe
- Schlüsselaufbewahrung
- Pflegehilfsmittel
- Rechte pflegender Angehöriger
- Zuzahlungsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis
- Preise
Beratung und Kontakt

Kosten und Finanzierung
Leistungskomplexe
Transparente Pflegeleistungen nach festgelegten Standards
Individuelle Pflegeleistungen nach festgelegten Modulen
In NRW werden von den Pflegekassen sogenannte Leistungskomplexe vorgegeben. Diese definieren die möglichen Leistungen der Pflegedienste und beschreiben sie detailliert. Im Rahmen eines Erstgespräches werden gemeinsam mit den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen die erforderlichen Leistungen besprochen. Auf dieser Grundlage wird ein individuelles Angebot erstellt, das anhand eines Beispielmonats berechnet wird. Dieses Angebot dient als Vertragsgrundlage und wird bei Bedarf, etwa bei veränderten Anforderungen, angepasst.