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Kosten & Finanzierung

Klarheit und Transparenz bei Kosten und Ansprüchen

Finanzierung unserer Leistungen

Die Finanzierung von Pflegeleistungen erfolgt in der Regel über die Pflege- oder Krankenversicherung. Die Pflegekasse übernimmt – abhängig vom Pflegegrad – die vereinbarten grundpflegerischen Leistungen. Wird der Umfang überschritten, entsteht ein Eigenanteil. Bei Kombinationsleistungen ab Pflegegrad 2 kann anteilig Pflegegeld ausgezahlt werden, wenn die Sachleistungen nicht vollständig genutzt werden. Zusätzlich können Leistungen auch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Die Krankenkasse trägt die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungspflege, wie Medikamentengabe oder Wundversorgung. Zusätzlich können Leistungen über die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, oder Sie entscheiden sich für Wunschleistungen als Selbstzahler, um die Versorgung individuell nach Ihren Bedürfnissen zu erweitern.

Allgemeines zur Finanzierung

Pflegeleistungen können über verschiedene gesetzliche Ansprüche finanziert werden – wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und was zu beachten ist.

Pflegegradbeantragung

Ein anerkannter Pflegegrad ist die Grundlage für viele Leistungen der Pflegeversicherung – wir unterstützen Sie beim Antrag und erklären den Ablauf.

Pflegesachleistung

Pflegesachleistungen ermöglichen professionelle Hilfe im Alltag – abgestimmt auf Ihren Pflegegrad und durch die Pflegekasse finanziert.

Pflegegeld

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die zuhause von Angehörigen oder Ehrenamtlichen versorgt werden – ein wichtiger finanzieller Beitrag zur häuslichen Pflege.

Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht, ist zu regelmäßigen Beratungsbesuchen verpflichtet – wir übernehmen diese Besuche fachlich und zuverlässig.

Kombinationsleistung

Sie möchten Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren? Die Kombinationsleistung macht genau das möglich – wir beraten Sie gern dazu.

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten monatlich 125 € Entlastungsbetrag – für haushaltsnahe Dienstleistungen und Betreuungsangebote.

Verhinderungspflege

Wenn Angehörige einmal verhindert sind, springt die Verhinderungspflege ein – finanziert durch die Pflegekasse und flexibel einsetzbar.

Tagespflege

Die Tagespflege bietet tagsüber Betreuung und Pflege – eine gute Ergänzung zur häuslichen Versorgung mit finanzieller Unterstützung der Kasse.

Hausnotruf

Mit einem Hausnotrufsystem erhalten Pflegebedürftige schnelle Hilfe im Notfall – die Pflegekasse beteiligt sich ab Pflegegrad 1 an den Kosten.

Essen auf Rädern

Unser Menüservice liefert täglich frisch gekochte Mahlzeiten – auch ohne Pflegegrad als Selbstzahlerleistung buchbar.

Betreutes Wohnen

Barrierefrei wohnen mit optionaler Unterstützung – das betreute Wohnen ist eine sichere Wohnform für Menschen mit Unterstützungsbedarf.

24 Stunden Betreuung

Für Menschen mit hohem Pflegebedarf kann eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung sinnvoll sein – wir beraten zu seriösen Anbietern und Kosten.

Wohnraumanpassung

Wenn die Wohnung nicht mehr passt: Maßnahmen zur Wohnraumanpassung wie Haltegriffe oder Rampen werden unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst.

Behandlungspflege

Ärztlich verordnete medizinische Pflegeleistungen – wie z. B. Wundversorgung oder Medikamentengabe – werden durch die Krankenkasse finanziert.

HKP-Richtlinie

Die Häusliche Krankenpflege (HKP) ist gesetzlich geregelt – Grundlage ist die ärztliche Verordnung und die Zustimmung der Krankenkasse.

Leistungskomplexe

Unsere Leistungen werden nach dem anerkannten System der Leistungskomplexe abgerechnet – transparent und nachvollziehbar.

Schlüsselaufbewahrung

Auf Wunsch übernehmen wir die sichere Aufbewahrung Ihres Wohnungsschlüssels – vertrauensvoll und dokumentiert.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen können monatlich bis zu 40 € von der Pflegekasse erstattet werden.

Rechte pflegender Angehöriger

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Unterstützung, Beratung und Entlastung – wir zeigen Ihnen Ihre Rechte und Möglichkeiten.

Zuzahlungsbefreiung

Bei geringem Einkommen können Sie sich von Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen befreien lassen – wir informieren Sie gerne.

Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis bringt steuerliche Vorteile und Nachteilsausgleiche – wir helfen bei der Beantragung und erklären die Einstufung.

Preise

Hier finden Sie eine Übersicht unserer Leistungen und Preise – transparent, fair und gut nachvollziehbar.

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