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Kosten und Finanzierung

Kombinationsleistung

Flexible Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Pflege durch Angehörige und Pflegedienst gemeinsam gestalten

Ab Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren. Das bedeutet: Angehörige übernehmen einen Teil der Pflege, während ein ambulanter Pflegedienst ergänzend Leistungen erbringt. Diese sogenannte Kombinationsleistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden.

Die Berechnung erfolgt so: Zuerst wird geprüft, welchen Anteil des Pflegesachleistungsbudgets der Pflegedienst genutzt hat. Das Pflegegeld wird dann um genau diesen Prozentsatz gekürzt und der Rest an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.

Beispiel: Bei Pflegegrad 2 stehen monatlich 796 € für Sachleistungen zur Verfügung. Werden davon 238,80 € genutzt (30 %), reduziert sich das Pflegegeld (347 €) ebenfalls um 30 %. Somit ergibt sich ein auszahlbares Pflegegeld von 242,90 €.

Jede Lebenssituation ist anders, deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie.

Individuelle Pflege beginnt mit einem persönlichen Gespräch