- Allgemeines zur Finanzierung
- Pflegegradbeantragung
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld
- Qualitätssicherungsbesuche
- Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
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- Essen auf Rädern
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- 24 Stunden Betreuung
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- HKP-Richtlinie
- Leistungskomplexe
- Schlüsselaufbewahrung
- Pflegehilfsmittel
- Rechte pflegender Angehöriger
- Zuzahlungsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis
- Preise
Beratung und Kontakt

Kosten und Finanzierung
Kombinationsleistung
Flexible Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Pflege durch Angehörige und Pflegedienst gemeinsam gestalten
Ab Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit, Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren. Das bedeutet: Angehörige übernehmen einen Teil der Pflege, während ein ambulanter Pflegedienst ergänzend Leistungen erbringt. Diese sogenannte Kombinationsleistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden.
Die Berechnung erfolgt so: Zuerst wird geprüft, welchen Anteil des Pflegesachleistungsbudgets der Pflegedienst genutzt hat. Das Pflegegeld wird dann um genau diesen Prozentsatz gekürzt und der Rest an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.
Beispiel: Bei Pflegegrad 2 stehen monatlich 796 € für Sachleistungen zur Verfügung. Werden davon 238,80 € genutzt (30 %), reduziert sich das Pflegegeld (347 €) ebenfalls um 30 %. Somit ergibt sich ein auszahlbares Pflegegeld von 242,90 €.