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Leistungsübersicht
Hilfsmittelversorgung
Praktische Unterstützung für mehr Selbstständigkeit im Alltag
Hilfsmittel sind ein wichtiger Bestandteil der Pflege, um den Alltag von pflegebedürftigen Menschen zu erleichtern und Angehörige zu entlasten. Dabei unterscheiden wir zwischen technischen Hilfsmitteln (z. B. Rollator, Pflegebett) und Verbrauchspflegehilfsmitteln (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel).
Technische Hilfsmittel
- Beispiele: Rollator, Pflegebett
- Werden in der Regel vom Haus- oder Facharzt verordnet
- Krankenkassen arbeiten mit unterschiedlichen Anbietern und Systemen zusammen
- Unterschiedliche Abwicklung je nach Krankenkasse und Anbieter
- Unterstützung durch die Diakoniestation bei Bedarf entgeltlich möglich (inklusive Weiterleitung an Pflegefachmarkt Fischer oder Kostenträger)
- Gesetzliche Zuzahlung von 10 % des Kaufpreises, mindestens 5 €, maximal 10 €, sofern keine Befreiung vorliegt
Verbrauchspflegehilfsmittel
- Beispiele: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel
- Anspruch für alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad
- Pflegehilfsmittelpauschale aktuell 42 € monatlich
- Antragstellung über die Pflegekasse notwendig
- Unterschiedliche Kooperationen der Krankenkassen, z. B. mit lokalen Anbietern, Apotheken oder zentralen Lieferzentren