- Allgemeines zur Finanzierung
- Pflegegradbeantragung
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld
- Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
- Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Betreuung
- Wohnraumanpassung
- Behandlungspflege
- HKP-Richtlinie
- Leistungskomplexe
- Schlüsselaufbewahrung
- Pflegehilfsmittel
- Rechte pflegender Angehöriger
- Zuzahlungsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis
- Preise
Beratung und Kontakt

Kosten und Finanzierung
Entlastungsbetrag
Monatliche Unterstützung für mehr Entlastung im Alltag
Finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. Dieser Zuschuss soll pflegende Angehörige entlasten und kann flexibel eingesetzt werden – etwa für Haushaltshilfe, Betreuungsangebote oder die Finanzierung eines Kurzzeitpflegeaufenthaltes.
Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Laufe des Jahres an und können bis Ende Juni des Folgejahres eingesetzt werden, bevor sie verfallen. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den regulären Leistungen der Pflegeversicherung gewährt und nicht mit anderen Ansprüchen verrechnet.