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Kosten und Finanzierung

Behandlungspflege

Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung

Vergütung nach Leistungsgruppen (SGB V)

Die Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die von Pflegefachkräften nach ärztlicher Verordnung durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel das Anlegen von Verbänden, die Medikamentengabe, Injektionen oder Blutdruckkontrollen.

Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassen und richtet sich nach festgelegten Leistungsgruppen. Jede zugelassene Einzelleistung wird nach diesem Pauschalsystem vergütet – Fahrtkosten und alle notwendigen Materialien sind darin bereits enthalten.

Jede Lebenssituation ist anders, deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie.

Individuelle Pflege beginnt mit einem persönlichen Gespräch