- Allgemeines zur Finanzierung
- Pflegegradbeantragung
- Pflegesachleistung
- Pflegegeld
- Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
- Kombinationsleistung
- Entlastungsbetrag
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Hausnotruf
- Essen auf Rädern
- Betreutes Wohnen
- 24 Stunden Betreuung
- Wohnraumanpassung
- Behandlungspflege
- HKP-Richtlinie
- Leistungskomplexe
- Schlüsselaufbewahrung
- Pflegehilfsmittel
- Rechte pflegender Angehöriger
- Zuzahlungsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis
- Preise
Beratung und Kontakt

Kosten und Finanzierung
Behandlungspflege
Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung
Vergütung nach Leistungsgruppen (SGB V)
Die Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die von Pflegefachkräften nach ärztlicher Verordnung durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel das Anlegen von Verbänden, die Medikamentengabe, Injektionen oder Blutdruckkontrollen.
Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassen und richtet sich nach festgelegten Leistungsgruppen. Jede zugelassene Einzelleistung wird nach diesem Pauschalsystem vergütet – Fahrtkosten und alle notwendigen Materialien sind darin bereits enthalten.