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Leistungsübersicht
Behandlungspflege nach SGB V
Medizinische Versorgung in vertrauter Umgebung - fachgerecht und zuverlässig
Was ist Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die vom Arzt verordnet werden und durch ausgebildete Pflegefachkräfte durchgeführt werden müssen. Diese Leistungen dienen der Behandlung einer Krankheit, der Linderung von Beschwerden oder der Unterstützung des Heilungsprozesses – direkt bei Ihnen zu Hause.
Unsere Pflegefachkräfte sind speziell geschult, um diese Aufgaben mit höchster Sorgfalt, Kompetenz und Einfühlungsvermögen zu übernehmen. So erhalten Sie eine fachgerechte medizinische Versorgung, ohne Ihr Zuhause verlassen zu müssen.
Beispiele für Behandlungspflege
- Verabreichung von Medikamenten (oral, per Injektion oder Infusion)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Blutzucker- und Blutdruckkontrollen
- Injektionen (z. B. Insulin, Heparin)
- Stomaversorgung und Katheterpflege
- Dekubitusbehandlung
- Versorgung nach Operationen
Häufig gestellte Fragen zur Behandlungspflege
Behandlungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 37 SGB V. Anspruch darauf haben Versicherte, bei denen ein Arzt eine medizinische Notwendigkeit feststellt und eine entsprechende Verordnung häuslicher Krankenpflege (Formular 12) ausstellt.
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten nach vorheriger Genehmigung. Auch für privat Versicherte ist die Behandlungspflege möglich – gerne helfen wir Ihnen bei der Klärung der Formalitäten.
Unsere Pflegefachkräfte verfügen über eine staatliche Anerkennung sowie umfangreiche Erfahrung im Bereich der medizinischen Pflege. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen stellen sicher, dass die Behandlung nach neuesten pflegerischen und medizinischen Standards erfolgt.
Wir legen großen Wert auf:
Gründliche Einarbeitung in die ärztlichen Verordnungen
Sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen
Verlässliche Terminabsprachen
Empathische Kommunikation mit Patienten und Angehörigen
Medizinische Versorgung in vertrauter Umgebung
Kein täglicher Weg zur Praxis oder Klinik notwendig
Reduzierung von Krankenhausaufenthalten
Entlastung von Angehörigen
Enge Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten
Ärztliche Verordnung: Ihr Hausarzt oder Facharzt stellt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus.
Kontakt mit uns: Sie oder Ihre Angehörigen nehmen Kontakt zu unserer Diakoniestation auf.
Genehmigung durch die Krankenkasse: Wir übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Kasse.
Pflegeeinsatz startet: Unsere Pflegefachkräfte beginnen zeitnah mit der vereinbarten Versorgung.