Eingabehilfen öffnen

Skip links
Kosten und Finanzierung

Allgemeines zur Finanzierung

Überblick über Krankenkassen- und Pflegekassenleistungen

Wer bezahlt welche Leistungen?

Die Finanzierung unserer Leistungen erfolgt in der Regel über die Kranken- oder Pflegekassen, je nach Art der Unterstützung. Ärztlich verordnete Maßnahmen wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen fallen unter die Krankenkassenleistungen (SGB V). Diese Leistungen müssen durch den Arzt oder das Krankenhaus verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden. Ohne Pflegegrad können auch grundpflegerische Leistungen genehmigt werden. Sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht, sind 10 % der Kosten für maximal 28 Tage im Jahr vom Patienten selbst zu tragen.

Leistungen der Pflegekasse (SGB XI) sind an einen anerkannten Pflegegrad gebunden. Ab Pflegegrad 1 können Betreuungs- und Entlastungsleistungen über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € genutzt werden, ab Pflegegrad 2 stehen zusätzlich Pflegesachleistungen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Unterstützung zur Verfügung. In einem persönlichen Beratungsgespräch planen wir gemeinsam mit Ihnen den individuellen Bedarf und erstellen ein Angebot, das sowohl die Finanzierung als auch mögliche Eigenanteile übersichtlich darstellt. Nicht durch die Pflegekasse finanziert werden z. B. Menüservice, betreutes Wohnen, Rufbereitschaft beim Hausnotruf oder eine 24-Stunden-Betreuung – diese Leistungen sind privat zu tragen.

Jede Lebenssituation ist anders, deshalb nehmen wir uns Zeit für Sie.

Individuelle Pflege beginnt mit einem persönlichen Gespräch