
Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt erklärt
So sichern Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht
Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt erklärt
Ein Pflegegrad ist die Grundlage für viele Leistungen der Pflegeversicherung – von finanzieller Unterstützung bis hin zu konkreten Pflegedienstleistungen. Doch wie beantragt man einen Pflegegrad eigentlich, und was ist dabei zu beachten? In diesem Beitrag führen wir Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.
1. Antrag an der Pflegekasse stellen
Der erste Schritt ist ein formloser Antrag bei der Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angeschlossen ist.
Das kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Viele Pflegekassen stellen dafür auch Formulare auf ihrer Webseite bereit.
Wichtig: Das Antragsdatum ist entscheidend, denn die Leistungen werden rückwirkend ab diesem Zeitpunkt gewährt.
2. Termin mit dem Medizinischen Dienst (MD)
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) mit der Begutachtung.
Ein Gutachter oder eine Gutachterin meldet sich bei Ihnen, um einen Termin für den Hausbesuch zu vereinbaren. Dieser Besuch findet in der Regel in Ihrer Wohnung statt, damit die Alltagssituation realistisch eingeschätzt werden kann.
3. Die Begutachtung
Der Gutachter prüft nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), inwieweit körperliche, geistige und psychische Einschränkungen im Alltag vorliegen.
Bewertet werden unter anderem:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Selbstversorgung
- Verhalten und psychische Problemlagen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Aus den ermittelten Punkten ergibt sich der Pflegegrad (1 bis 5).
4. Gutachten und Entscheidung der Pflegekasse
Die Pflegekasse erhält das Gutachten und teilt Ihnen anschließend schriftlich mit, ob und in welchem Pflegegrad Sie eingestuft wurden.
Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
5. Leistungen in Anspruch nehmen
Nach der Bewilligung können Sie Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder Kurzzeitpflege beantragen.
Am besten lassen Sie sich hierzu in einem persönlichen Gespräch beraten, um die optimale Kombination der Leistungen zu nutzen.