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Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.07.2025

So profitieren Sie von flexibleren Pflegebudgets und mehr Transparenz

Leistungen der Pflegeversicherung ab 1. Juli 2025

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz bringt ab 1. Juli 2025 wichtige Änderungen bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die bestehenden Leistungsbudgets werden zusammengelegt – das sorgt für mehr Flexibilität, Transparenz und eine deutlich verbesserte Versorgung pflegebedürftiger Menschen.

Was ändert sich konkret ab Juli 2025?

Gemeinsames Jahresbudget bis zu 3.539 Euro

Ab dem Stichtag werden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Dieses Budget kann flexibel für beide Leistungen genutzt werden. Der bisherige Übertragungsmechanismus entfällt.

Keine Vorpflegezeit mehr

Die bisher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt. Ab dem Vorliegen von Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige und Angehörige Verhinderungspflege sofort nutzen.

Acht statt sechs Wochen Ersatzeinsatz

Pflegende Angehörige erhalten künftig Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen pro Jahr (statt bisher sechs Wochen). Auch die anteilige Weiterzahlung des Pflegegeldes erfolgt für diese acht Wochen.

Alt-Leistungen bleiben nutzbar

Bisherige Leistungen aus Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege bis einschließlich Juni 2025 werden auf das neue Jahresbudget angerechnet. Nicht genutzte Beträge stehen weiterhin zur Verfügung.

Warum das wichtig für Sie ist

Was ändert sich zusätzlich zum Jahreswechsel?

Bereits zum 1. Januar 2025 wurde das Wohnumfeldbudget auf 4.180 Euro erhöht. Damit können barrierefreie Umbaumaßnahmen im häuslichen Umfeld besser finanziert werden. Auch die Budgets für Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege und Tagespflege wurden angepasst.

Überblick im Vergleich

BereichBisherige RegelungAb 1. Juli 2025
Verhinderungspflegemax. 6 Wochen, Vorpflegezeit 6 Monatemax. 8 Wochen, keine Vorpflegezeit
Kurzzeitpflegeeigenes Budget gemeinsames Budget
Jahresbudget gesamt getrennt, mit Übertragungsregelung 3.539 Euro flexibel für beide Leistungen
Pflegegeld während Ersatz bis zu 6 Wochen bis zu 8 Wochen