
Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.07.2025
So profitieren Sie von flexibleren Pflegebudgets und mehr Transparenz
Leistungen der Pflegeversicherung ab 1. Juli 2025
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz bringt ab 1. Juli 2025 wichtige Änderungen bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die bestehenden Leistungsbudgets werden zusammengelegt – das sorgt für mehr Flexibilität, Transparenz und eine deutlich verbesserte Versorgung pflegebedürftiger Menschen.
Was ändert sich konkret ab Juli 2025?
Gemeinsames Jahresbudget bis zu 3.539 Euro
Ab dem Stichtag werden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Dieses Budget kann flexibel für beide Leistungen genutzt werden. Der bisherige Übertragungsmechanismus entfällt.
Keine Vorpflegezeit mehr
Die bisher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt. Ab dem Vorliegen von Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige und Angehörige Verhinderungspflege sofort nutzen.
Acht statt sechs Wochen Ersatzeinsatz
Pflegende Angehörige erhalten künftig Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen pro Jahr (statt bisher sechs Wochen). Auch die anteilige Weiterzahlung des Pflegegeldes erfolgt für diese acht Wochen.
Alt-Leistungen bleiben nutzbar
Bisherige Leistungen aus Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege bis einschließlich Juni 2025 werden auf das neue Jahresbudget angerechnet. Nicht genutzte Beträge stehen weiterhin zur Verfügung.
Warum das wichtig für Sie ist
- Mehr Flexibilität: Das neue Gesamtbudget kann frei nach Bedarf zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
- Vereinfachung: Die komplizierte Anrechnung entfällt, Leistungen stehen klar und transparent zur Verfügung.
- Sicherheit für Angehörige: Pflegepersonen können ohne bürokratische Hürden Pausen oder Urlaubszeiten planen.
Was ändert sich zusätzlich zum Jahreswechsel?
Bereits zum 1. Januar 2025 wurde das Wohnumfeldbudget auf 4.180 Euro erhöht. Damit können barrierefreie Umbaumaßnahmen im häuslichen Umfeld besser finanziert werden. Auch die Budgets für Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege und Tagespflege wurden angepasst.
Überblick im Vergleich
Bereich | Bisherige Regelung | Ab 1. Juli 2025 |
---|---|---|
Verhinderungspflege | max. 6 Wochen, Vorpflegezeit 6 Monate | max. 8 Wochen, keine Vorpflegezeit |
Kurzzeitpflege | eigenes Budget | gemeinsames Budget |
Jahresbudget gesamt | getrennt, mit Übertragungsregelung | 3.539 Euro flexibel für beide Leistungen |
Pflegegeld während Ersatz | bis zu 6 Wochen | bis zu 8 Wochen |